Sollte ein Notfall eintreten, sollten Sie sich an die unten aufgewiesenen Regeln und Maßnahmen halten.
NOTRUFNUMMERN
Über folgende Nummern können Sie jederzeit einen der zuständigen Dienste erreichen. Die Nummern müssen ohne Vorwahl gewählt werden.
112 für die Feuerwehr und Krankenwagen
110 für den Notdienst der Polizei
Giftnotruf
Im Falle von Vergiftung nutzen Sie bitte die Notrufnummern der Ihnen nächstgelegenen Giftinformationszentrale.
Maßnahmen der Ersten Hilfe im Falle von Vergiftungen
- es sollte Ruhe bewahrt werden und keine hektischen Maßnahmen getroffen werden.
- Absolutes Verbot für Milch, Salzwasser und hervorgerufenes Erbrechen
- bei Atemnot und Bewusstlosigkeit ABC Maßnahmen einleiten
- Notarzt anrufen unter den Notrufnummern 112 oder 110 sowie 19222
- Giftinformationszentrale benachrichtigen
- einige Schlucke Flüssigkeit verabreichen – jedoch nur Wasser, Saft oder Tee, keine Milch!
- sollte Haut oder Augenkontakt zustandekommen – reichlich mit Wasser ausspülen
- im Falle der Einatmung giftiger Gase gilt Frischluftzufuhr
Bei Notfällen sollte man folgende Informationnen parat haben, um sie der diensthabenden Person angeben zu können:
- Zur Person – Alter, Gewicht, Geschlecht
- Angabe des Giftstoffes, abzulesen von der Packung
- Angabe des Einnahmezeitpunktes
- Art der Verabreichung - wurde das Gift gegessen, getrunken, über die Atemwege eingeatmet oder ist es mit der Haut in Kontakt gekommen?
- der Ort – Arbeitsstelle, zu Hause, genaue Angabe
- Bisherige Maßnahmen
- Zustand der Person – Zeichen von Müdigkeit, Schmerzen oder Erbrechen
- Rückrufnummer angeben – wie kann man Sie erreichen?
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